Psychotherapie ist in Österreich eine gesetzlich geschützte Tätigkeit, die - auf der Basis einer umfassenden Ausbildung - der Behandlung verschiedenster emotionaler, psychosozialer und psychosomatischer Leidenszustände dient und deren Heilung oder Linderung fördert und unterstützt.
Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich seit 1990 im Psychotherapiegesetz (PthG) geregelt. Nach dem PthG handelt es sich dabei um die
"nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion mit einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern".
Das Psychotherapiegesetz regelt die umfassende, für die Berufsausübung notwendige fundierte Ausbildung, die verpflichtende kontinuierliche Weiterbildung sowie die Ausübung des Berufs.
Eine Zusatzbezeichnung – wie z. B. Integrative Gestalttherapie – darf nur nach Absolvieren einer entsprechenden umfassenden fachspezifischen Ausbildung geführt werden.
Diese Maßnahmen sorgen – zum Schutz und im Sinne der Interessen der KlientInnen – für Sicherheit und für eine hohe Qualität.